Hausordnung

Ordnung muss sein. Und so ist das hier die dumme Stelle, an der auch der liebste Vermieter ein bisschen "böse" wirken muss.

Auch wenn es wahrscheinlich nicht gerade Sie sein werden:

Es gibt manche Menschen, für die man leider ein paar Regeln aufstellen muss.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch wir uns ein wenig absichern müssen. Daher lesen Sie sich bitte aufmerksam die Mietbedingungen durch.

Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Bedingungen ausdrücklich an.

 

Und bedenken Sie: In Wirklichkeit sind wir viiieeel netter.

Bei Buchung meiner Ferienhäuser gelten die Mietbedingungen als anerkannt.

 

Mietbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hausbelegung

Das Ferienhaus darf nur mit der angegebenen Zahl an Personen belegt werden, die bei Buchung angegeben und im Mietvertrag bestätigt wurden.

Die gebuchte Personenzahl gilt als verbindlich für die Rechnungsstellung.

Sollten mehr Personen als gebucht anreisen, erfolgt hierfür eine Nachberechnung.

Bei Bedarf und nach Rücksprache ist eine Überbelegung möglich. Zusatzbetten können gestellt werden.

 

Mietpreis

Es gelten die aktuellen Preise laut Preisbeschreibung auf dieser Homepage.

 

Bezahlung

Eine Anzahlung auf den Mietzins in Höhe von 30%, mindestens 50 €, wird sofort fällig nach Zugang des Mietvertrages. Die Überweisung der Restsumme abzüglich der Anzahlung wird fällig bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt.

Ist der Zeitraum zwischen der Reservierungsbestätigung und dem Reiseantritt geringer als 30 Tage, so ist der volle Mietpreis sofort fällig.

 

Internet und TV

Unser Haus ist aufgrund der Lage medientechnisch nicht erschlossen, so dass wir eine Datenflatrate nicht anbieten können.

Für Ihren Aufenthalt stehen Ihnen 130 GB Datenvolumen zur Verfügung.

Das reicht in der Regel für 4-5 Stunden Fernsehnutzung und eine moderate Internetnutzung (surfen und mailen) täglich.

Größere Volumina, welche in der Regel durch weiteres Streamen und Downloaden verbraucht werden, können Sie für einen Aufpreis von 25 € (25 GB) dazu buchen.

 

 

Kaution und Mängel

bitte überprüfen Sie bei Bezug des Ferienhauses auf Mängel.

Trotz einer eingehenden Prüfung nach der Abreise der vorherigen Gäste, kann es möglicherweise auch einmal passiert sein, dass Schäden oder Mängel übersehen wurden.

Sollten Sie Schäden feststellen, so melden Sie diese bitte umgehend, spätestens jedoch bis 20.00 Uhr am Tag ihrer Anreise, bei uns, unter der Rufnummer 0176 - 67 97 99 58 als SMS.

Sollten Sie bis zu dem oben genannten Zeitpunkt keine Mängel gemeldet haben, gilt das Ferienhaus als mangelfrei übernommen.

Später festgestellte oder nicht gemeldete Beschädigungen können Ihnen dann in Rechnung gestellt werden.

Es kann immer mal zu einem ungewollten Schaden kommen.

Sollte Ihnen oder einem anderen Gast dies während des Aufenthaltes passieren, dann seien Sie bitte so fair, und melden Sie den Schaden umgehend bei uns.

Wir sind ausnahmslos daran interessiert, dass unsere Gäste einen angenehmen und stressfreien Aufenthalt bei uns haben.

Bei jedem Schadensfall wird sich auch eine einvernehmliche Lösung finden lassen.

Der Vermieter behält sich vor, bei Buchung eine Kaution in Höhe von 150 € zu erheben.

Hierüber wird der Mieter frühzeitig vor Mietbeginn schriftlich informiert.

Aufgetretene Schäden werden von der Kaution vor Rückerstattung abgezogen.

Wenn das Ferienhaus schmutzig hinterlassen wird oder die Unterkunft oder das Inventar beschädigt/verloren sind, kann die Kaution ganz oder teilweise einbehalten werden.

Sollte der Wert der o. g. Verrechnung den Kautionsbetrag übersteigen, wird über den Restbetrag eine Rechnung erstellt.

Für die Rücküberweisung teilen Sie mir bitte Ihre Kontoverbindung per Mail mit.

 

Haftung für Schäden

Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in unserem Haus und/oder am Inventar schuldhaft verursacht hat/haben.

Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.

 

 

Rücktritt durch den Reisenden

Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.

Im Falle eines nicht durch uns zu vertretenden Rücktritts/Nichtantritts der Reise durch den Gast erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 100,- €

Kann das Ferienhaus in Folge nicht weiter vermietet werden, gelten für den Schadenersatz folgende Regelungen:

bei Rücktritt oder Nichtantritt 100 Prozent des Reisepreises. Es gilt das deutsche Mietrecht.

Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Gast vorbehalten.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss Reiserücktrittsversicherung.

Der Vermieter ist gehalten, aber nicht verpflichtet, das nicht in Anspruch genommene Ferienhaus nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Bis zur anderweitigen Vergabe des Ferienhauses hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den entsprechenden berechneten Betrag zu zahlen.

Weiterhin kann der Mieter verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt.

Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen. Bei einer vorzeitigen Abreise wird keine Mietpreiserstattung gewährt.

 

Reiseverlängerungen

Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist mit vorheriger Absprache mit dem Ferienhausvermieter möglich, wenn die Unterkunft für den gewünschten Zeitraum noch frei ist.

 

Rücktritt und Kündigung durch den Ferienhausanbieter

Der Ferienhausanbieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist nur dann kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände (z. B. Zerstörung durch Feuer, Einbruch, Wasser- oder Sturmschäden) aufwendige Reparaturen notwendig machen. Sowie bei nicht fristgerechten Zahlungen durch den Mieter.

 

Schlüsselübergabe

Den Türcode für das Ferienhaus erhalten Sie kurz vor der Anreise vom Vermieter per SMS.

 

An- und Abreise

Das Ferienhaus steht Ihnen am Tag Ihrer Anreise ab 16.00 Uhr zur Verfügung und darf nur von den in dem Mietvertrag aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden.

Am Tag der Abreise ist das Ferienhaus bitte bis 10.30 Uhr besenrein zu verlassen.

Nach Absprache sind abweichende An- und Abreiseregelungen möglich.

Das Ferienhaus muss in ordnungsgemäßem Zustand und grob gereinigt („besenrein“) hinterlassen werden.

 

Hinweise

Jeder Gast verpflichtet sich, das Ferienhaus nebst Inventar pfleglich zu behandeln.

Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter oder Gäste entstandenen Schäden dem Vermieter anzuzeigen und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.

Elektrische Geräte sind nur ihrem bestimmungsgerechten Gebrauch nach zu benutzen.

Entstehen Zweifel über den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Sache, so ist vom Gebrauch abzusehen oder den Vermieter zu befragen.

Im Falle einer Leistungsstörung sind die Mängel unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einzuräumen.

Der Vermieter kann die Abhilfe insbesondere dann verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.

Die Benutzung der Wege zum Haus, der Treppe und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.

 

Was man als Hundehalter seinem Hund daheim erlaubt, und was nicht, bleibt jedem selbst überlassen.

In meiner Ferienunterkunft jedoch, in der nach Ihnen weitere Gäste (vielleicht auch ohne Hund) Urlaub machen wollen, sollten folgende Regeln wohl normal sein:

Darf ihr Hund Zuhause ins Bett oder aufs Sofa?

In meinem Ferienhaus ist es ein absolutes „No Go“.

Ich liebe meine Hunde abgöttisch, aber ich kann mir auch vorstellen, dass so mancher Feriengast zu Recht empört wäre, wenn er annehmen müsste, dass Waldi und Co. auf der Matratze gelegen haben.

Mein eingezäuntes Grundstück und erlaubte Gartennutzung sind ideal für den Urlaub mit Hund.

Diese Gartennutzung ist aber nicht so zu verstehen, dass der Vierbeiner den ganzen Garten einmal umgraben, oder flächendeckend als Hundeklo benutzen darf.

Hundehäufchen sind zu entfernt und Hunde niemals unbeaufsichtigt im Garten belassen.

Wir bitten Sie dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Haustier nicht die umliegende Nachbarschaft stört.

Bitte denken Sie an Ihren Nachmieter und hinterlassen Sie das Haus und das Grundstück in einem sauberen Zustand.

Eine von Ihnen bestellte Endreinigung beinhaltet dies nicht.

Im Fall, dass nach Ihrem Aufenthalt Ungeziefer (Flöhe etc.) entdeckt wird, müssen Sie als Mieter für die Kosten bzgl. der Reinigung aufkommen.

Haftung Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.

Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Ferienhausvermieters in Berlin